Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Transport- und Logistikleistungen der Flow Transport GmbH, Niederhasli (nachfolgend «Flow Transport»), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Flow Transport ihnen schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen in der Offerte oder im Vertrag gehen diesen AGB vor.
2. Offerte und Vertragsschluss
Offerten sind während 30 Tagen gültig, sofern nichts anderes angegeben ist. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme der Offerte (auch per E-Mail) oder mit dem Beginn der Leistung zustande. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen
Flow Transport erbringt die in der Offerte beschriebenen Leistungen, insbesondere regelmässige Touren, befristete Einsätze, Stellvertretung im Notfall sowie die vollständige Übernahme der Auslieferung. Umfang, Touren, Zeitfenster, Fahrzeug und Temperaturbereich werden in der Offerte festgelegt. Flow Transport ist berechtigt, die Leistungen durch eigenes Personal oder sorgfältig ausgewählte Hilfspersonen zu erbringen.
4. Pflichten des Auftraggebers
- Er stellt die Ware rechtzeitig, transportgerecht verpackt und gekennzeichnet bereit.
- Er teilt Flow Transport alle für den Transport wichtigen Angaben mit, insbesondere Lieferadressen, Zeitfenster, Mengen, besondere Eigenschaften der Ware und den erforderlichen Temperaturbereich.
- Er sorgt dafür, dass Abhol- und Lieferorte zugänglich sind, und stellt nötige Schlüssel, Codes und Zugangsinformationen zur Verfügung.
- Er informiert Flow Transport frühzeitig über Änderungen, z. B. neue Lieferorte, geänderte Mengen oder Ausfälle.
5. Temperaturführung und Hygiene
Flow Transport transportiert Lebensmittel in dem vereinbarten Temperaturbereich und hält die einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorgaben ein. Für die Temperatur der Ware bei Übernahme ist der Auftraggeber verantwortlich. Ware, die bei Übernahme offensichtlich nicht transportfähig ist, kann Flow Transport zurückweisen.
6. Übergabe und Zustellung
Die Ware gilt als abgeliefert, wenn sie am vereinbarten Ort übergeben oder – bei Zustellung ohne anwesendes Personal – an der vereinbarten Stelle abgestellt wurde. Die Zustellung wird dokumentiert (Zeitpunkt, bei Bedarf Foto oder Temperaturnachweis). Schlüssel und Zugangscodes werden sorgfältig aufbewahrt und ausschliesslich für den vereinbarten Zweck verwendet.
7. Leergut und Retouren
Die Rücknahme von Leergut (Harassen, Bleche, Stikkenwagen) und Retouren erfolgt im vereinbarten Umfang auf derselben Tour. Für die Vollständigkeit und Zählung des Leerguts ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
8. Lieferzeiten und Verzögerungen
Flow Transport hält die vereinbarten Zeitfenster ein. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt, Verkehrsbehinderungen, Unfälle, extreme Witterung, behördliche Massnahmen oder durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, entfällt eine Haftung für die Verspätung. Flow Transport informiert den Auftraggeber so rasch wie möglich.
9. Haftung
Flow Transport haftet für Verlust und Beschädigung der Ware nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Frachtvertrag (Art. 440 ff. OR), soweit diese AGB oder die Offerte nichts anderes bestimmen. Die Haftung ist auf den nachgewiesenen Warenwert (Einkaufs- bzw. Herstellungswert) der verlorenen oder beschädigten Ware beschränkt. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und indirekte Schäden wird jede Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; vorbehalten bleiben Absicht und grobe Fahrlässigkeit (Art. 100 OR) sowie zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.
Flow Transport ist für Fahrzeuge und transportierte Ware versichert. Auf Wunsch geben wir die Deckungssummen bekannt. Waren mit besonders hohem Wert sind vor dem Transport anzumelden.
10. Prüfung und Mängelrüge
Der Empfänger prüft die Ware bei der Übernahme. Äusserlich erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind bei der Übergabe zu vermerken oder Flow Transport spätestens innert 24 Stunden schriftlich zu melden. Äusserlich nicht erkennbare Schäden sind sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens innert 3 Arbeitstagen nach Ablieferung, schriftlich zu melden (vgl. Art. 452 OR). Bei vorbehaltloser Annahme und Bezahlung der Fracht erlöschen Ansprüche, soweit nicht Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
11. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise gemäss Offerte, in der Regel als Monats- oder Tourenpauschale. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche, nicht offerierte Leistungen werden nach Aufwand verrechnet. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann Flow Transport nach Mahnung Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) verlangen und weitere Leistungen bis zur Zahlung aussetzen. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
12. Laufzeit, Probezeit und Kündigung
Regelmässige Leistungen beginnen zum vereinbarten Startdatum und laufen auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die ersten 3 Monate gelten als Probezeit; während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Danach beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate auf ein Monatsende. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, insbesondere Kunden- und Lieferdaten, Preise sowie Schlüssel und Zugangscodes, vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
Soweit Flow Transport für den Auftraggeber Personendaten von dessen Kunden oder Empfängern bearbeitet (z. B. Lieferadressen), tut sie dies als Auftragsbearbeiterin nach Art. 9 DSG: ausschliesslich zur Durchführung des Auftrags, nach den Weisungen des Auftraggebers und mit angemessenen Sicherheitsmassnahmen. Nach Vertragsende werden diese Daten gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
14. Änderungen der AGB
Flow Transport kann diese AGB anpassen. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innert dieser Frist, gelten die Änderungen als genehmigt.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem Zweck am nächsten kommt. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Flow Transport GmbH in Niederhasli (Bezirk Dielsdorf, Kanton Zürich), soweit kein zwingender Gerichtsstand vorgeht.
Stand: Oktober 2026